Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 1957/25

Tenor

  • Die aufschiebende Wirkung der Klage in dem Verfahren 10 K 5455/25 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10. September 2025 wird hinsichtlich der Ziffer 1. wiederhergestellt sowie hinsichtlich der Ziffer 3. angeordnet.

  • Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  • Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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