Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 109/26

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die Verbotsverfügung vom 28.01.2026 wird wiederhergestellt.
  2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

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