Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 7 L 827/03

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragstellerin gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 26. Mai 2003

- betreffend: Frau D, Herrn F, Frau G, Frau I1, Frau I2, Herrn I3, Frau L, Herrn T1, Frau T2, Frau T3, Frau T4, Herrn T5, Frau X -

wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 26.000,00 Euro festgesetzt.


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