Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 6 L 429/06

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller vom 14. Juni 2006 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 1. Juni 2006 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.


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