Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 3 L 942/06

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Heranziehungsbescheid des Antragsgegners vom 24. November 2006 wird hinsichtlich des Betrages von 1.126,28 Euro angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens

Der Streitwert wird auf 281,57 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen