Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 1 L 529/08

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Widerspruch der Antragsteller vom 19. Juli 2008 gegen die Entscheidung der Versetzungskonferenz des Antragsgegners vom 17. Juni 2008, ein Übergang des Antragstellers zu 1. in die Realschule sei nicht möglich, aufschiebende Wirkung hat.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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