Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 3 L 704/10

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 3 K 2599/10 gegen den Heranziehungsbescheid der Antragsgegnerin vom 25. Oktober 2010 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 513,97 Euro festgesetzt.


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