Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 247/12

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 1612/12 der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 26. März 2012 wird angeordnet; im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens je zu 1/2.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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