Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 L 1286/15

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 1939/15 des Antragstellers gegen die Auflagenverfügung der Antragsgegnerin vom 10.08.2015 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.


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