Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 168/18.A

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt, den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2017 abzuändern.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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