Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 367/20.A

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 8. Oktober 2019 - 8 L 582/19.A - wird gemäß § 80 Abs. 7 VwGO abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage - 8 K 1541/19.A - gegen die in dem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 23. Mai 2019 enthaltene Abschiebungsanordnung angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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