Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 3 L 93/21

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 392/21 der Antragsteller gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 15. 1. 2021 wird hinsichtlich der Ziffern 6 und 7 angeordnet; im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 12500 Euro festgesetzt.


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