Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 3 L 681/23

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 1712/23 gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Antragsgegnerin vom 28. Juli 2023 in Gestalt ihres Widerspruchsbescheids vom 14. August 2023 gegenüber der T.      wird angeordnet, soweit sie wegen einer Forderung von über 633,20 Euro hinaus ergangen ist. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 32.155,44 Euro festgesetzt.


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