Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 10 L 437/25

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage – 10 K 1828/25 – gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 00. März 0000 wird hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis sowie hinsichtlich der Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins wiederhergestellt.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, den Führerschein der Antragstellerin unverzüglich wieder herauszugeben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen