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AABG Art 4 Inkrafttreten

Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung

(1) Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2)

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 8 KR 169/02
31. Juli 2003
S 8 KR 169/02 31. Juli 2003