AbgG § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag regeln sich nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes.

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Zitiert von

Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 969/14
15. August 2014
2 BvR 969/14 15. August 2014