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AbgG § 13 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

Ein Mitglied des Bundestages, das im letzten Vierteljahr der Wahlperiode in den Bundestag eintritt, hat keinen Anspruch auf die Leistungen nach § 12 Abs. 2 und 3, wenn der Bundestag seine Tätigkeit bereits abgeschlossen hat.

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