Ein Mitglied des Bundestages, das im letzten Vierteljahr der Wahlperiode in den Bundestag eintritt, hat keinen Anspruch auf die Leistungen nach § 12 Abs. 2 und 3, wenn der Bundestag seine Tätigkeit bereits abgeschlossen hat.
AbgG § 13 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Referenzen
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Zitiert von
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvC 46/14
19. September 2017
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2 BvC 46/14 | 19. September 2017 |