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AbgG § 44 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

Zeiten der Mitgliedschaft im Bundestag, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraumes, für den Übergangsgeld zu zahlen ist, berücksichtigt.

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