Zeiten der Mitgliedschaft im Bundestag, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraumes, für den Übergangsgeld zu zahlen ist, berücksichtigt.
AbgG § 44 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.