Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
AEntG 2009 § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
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