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AEntG 2009 § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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