Erhebungseinheiten der Agrarstrukturerhebung sind die Betriebe nach § 91 Absatz 1a.
AgrStatG § 25 Erhebungseinheiten
Gesetz über Agrarstatistiken
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Erhebungseinheiten der Agrarstrukturerhebung sind die Betriebe nach § 91 Absatz 1a.
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