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AgrStatG § 25 Erhebungseinheiten

Gesetz über Agrarstatistiken

Erhebungseinheiten der Agrarstrukturerhebung sind die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Kassel - 3 K 2128/20.KS
25. Oktober 2021
3 K 2128/20.KS 25. Oktober 2021