Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

AgrStatG § 50 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Gesetz über Agrarstatistiken

Die Erhebung in Brütereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Bruteiereinlagen und die Kükenerzeugung erhoben.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von