Die Differenz zwischen angelieferter und erzeugter Milchmenge sowie die Verwendung der Milch beim Erzeuger jeweils nach Kreisen werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geschätzt.
AgrStatG § 65 Ergänzende Schätzung
Gesetz über Agrarstatistiken
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.