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AgrStatG § 76 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt

Gesetz über Agrarstatistiken

Die Bestandserhebung wird allgemein in jedem Jahr durchgeführt. Es werden Merkmale über Weinbestände erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 7. August eines jeden Jahres.

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