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AktG § 188 Anmeldung und Eintragung der Durchführung

Aktiengesetz

(1) Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

(2) Für die Anmeldung gelten sinngemäß § 36 Abs. 2, § 36a und § 37 Abs. 1. Durch Gutschrift auf ein Konto des Vorstands kann die Einzahlung nicht geleistet werden.

(3) Der Anmeldung sind beizufügen

1.
die Zweitschriften der Zeichnungsscheine und ein vom Vorstand unterschriebenes Verzeichnis der Zeichner, das die auf jeden entfallenden Aktien und die auf sie geleisteten Einzahlungen angibt;
2.
bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen die Verträge, die den Festsetzungen nach § 183 zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind;
3.
eine Berechnung der Kosten, die für die Gesellschaft durch die Ausgabe der neuen Aktien entstehen werden.
4.
(weggefallen)

(4) Anmeldung und Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals können mit Anmeldung und Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung verbunden werden.

(5) (weggefallen)

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht München II - 5HK O 16226/08
22. Juni 2022
5HK O 16226/08 22. Juni 2022
Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main (02. Zivilkammer) - 2-02 O 213/21
25. Februar 2022
2-02 O 213/21 25. Februar 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (5. Zivilsenat) - 5 AktG 2/20
15. Dezember 2020
5 AktG 2/20 15. Dezember 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (5. Zivilsenat) - 5 AktG 1/17
13. Februar 2018
5 AktG 1/17 13. Februar 2018
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 16 O 560/05
12. September 2017
16 O 560/05 12. September 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 128/16
14. Juni 2016
3 StR 128/16 14. Juni 2016
Urteil vom Bundesgerichtshof (2. Strafsenat) - 2 StR 36/15
24. März 2016
2 StR 36/15 24. März 2016
Beschluss vom Kammergericht (22. Zivilsenat) - 22 W 77/15
12. Oktober 2015
22 W 77/15 12. Oktober 2015
Beschluss vom Kammergericht (23. Zivilsenat) - 23 AktG 1/14
2. Februar 2015
23 AktG 1/14 2. Februar 2015
Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 8 U 47/10
3. Februar 2014
8 U 47/10 3. Februar 2014