AktG § 314 Prüfung durch den Aufsichtsrat

Aktiengesetz

(1) Der Vorstand hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen unverzüglich nach dessen Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. Dieser Bericht und, wenn der Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer zu prüfen ist, der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind auch jedem Aufsichtsratsmitglied oder, wenn der Aufsichtsrat dies beschlossen hat, den Mitgliedern eines Ausschusses zu übermitteln.

(2) Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu prüfen und in seinem Bericht an die Hauptversammlung (§ 171 Abs. 2) über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Ist der Jahresabschluß durch einen Abschlußprüfer zu prüfen, so hat der Aufsichtsrat in diesem Bericht ferner zu dem Ergebnis der Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen durch den Abschlußprüfer Stellung zu nehmen. Ein von dem Abschlußprüfer erteilter Bestätigungsvermerk ist in den Bericht aufzunehmen, eine Versagung des Bestätigungsvermerks ausdrücklich mitzuteilen.

(3) Am Schluß des Berichts hat der Aufsichtsrat zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluß des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind.

(4) Ist der Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer zu prüfen, so hat dieser an den Verhandlungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses über den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Kiel (14. Zivilkammer) - 14 O 90/05
20. März 2009
14 O 90/05 20. März 2009
Urteil vom Landgericht Kiel (1. Kammer für Handelssachen) - 14 O 195/03
20. März 2009
14 O 195/03 20. März 2009
Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 20 U 13/06
30. Mai 2007
20 U 13/06 30. Mai 2007
Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 20 U 14/06
30. Mai 2007
20 U 14/06 30. Mai 2007
Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 20 U 25/05
15. März 2006
20 U 25/05 15. März 2006
Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 20 U 31/02
14. Mai 2003
20 U 31/02 14. Mai 2003