Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
AktGEG Übersicht
Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
Referenzen
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.