ALG § 102a Allgemeiner Rentenwert für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2002

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Der zum 1. Januar 2002 in Euro umgerechnete allgemeine Rentenwert und allgemeine Rentenwert (Ost) sind abweichend von § 47 mit fünf Dezimalstellen in der Rentenanpassungsverordnung 2001 bekannt zu geben.

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