Für die Erfüllung der Aufgaben der Alterssicherung der Landwirte wird bei jeder landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft im Beitrittsgebiet eine landwirtschaftliche Alterskasse errichtet.
ALG § 111 Zuständige Versicherungsträger
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Referenzen
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