Durch die Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.
ALG § 20 Schadensersatz bei rentenrechtlichen Zeiten
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Referenzen
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