Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden die Renten angepaßt, indem der bisherige allgemeine Rentenwert durch den neuen allgemeinen Rentenwert ersetzt wird.
ALG § 25 Anpassung
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Bundessozialgericht (10. Senat) - B 10 LW 3/09 R
25. Februar 2010
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B 10 LW 3/09 R | 25. Februar 2010 |