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ALG § 25 Anpassung

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden die Renten angepaßt, indem der bisherige allgemeine Rentenwert durch den neuen allgemeinen Rentenwert ersetzt wird.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundessozialgericht (10. Senat) - B 10 LW 3/09 R
25. Februar 2010
B 10 LW 3/09 R 25. Februar 2010