Für die nach dieser Verordnung zu bewertenden Leistungen gelten folgende Noten:
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AltPflAPrV § 4 Benotung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 8 BA 109/19
24. April 2024
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L 8 BA 109/19 | 24. April 2024 |