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AltZertG § 5a Zertifizierung von Basisrentenverträgen

Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen

Die Zertifizierungsstelle erteilt die Zertifizierung nach § 2 Abs. 3, wenn ihr die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen sowie die Vertragsbedingungen des Basisrentenvertrags dem § 2 Absatz 1 oder Absatz 1a sowie dem § 2a entsprechen und der Anbieter den Anforderungen des § 2 Absatz 2 entspricht.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Niedersächsisches Finanzgericht - 1 K 259/21
25. April 2023
1 K 259/21 25. April 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (4. Senat für Familiensachen) - 4 UF 249/15
24. März 2017
4 UF 249/15 24. März 2017
Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (7. Zivilsenat) - 7 U 88/14
17. Juni 2015
7 U 88/14 17. Juni 2015
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (4. Senat für Familiensachen) - 4 UF 113/12
26. August 2013
4 UF 113/12 26. August 2013