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AMAusbV 2004 § 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Verordnung über die Berufsausbildung zum
Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
-
Naturstein,
- 2.
-
feuerfeste und keramische Rohstoffe,
- 3.
-
Sand und Kies,
- 4.
-
Steinkohle,
- 5.
-
Braunkohle
gewählt werden.
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