Die §§ 84 bis 94a sind nicht auf Arzneimittel anwendbar, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor Wirksamwerden des Beitritts an den Verbraucher abgegeben worden sind.
AMG 1976 § 124
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.