Das Bundesministerium für Gesundheit hat bis zum 31. Dezember 2027 einen Bericht mit einem Konzept zur Schaffung eines indikationsbezogenen Registers für Arzneimittel für neuartige Therapien nach § 4 Absatz 9 des Arzneimittelgesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit zu erarbeiten.
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AMG 1976 § 4c Indikationsbezogenes Register für Arzneimittel für neuartige Therapien
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
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