Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft berichtet dem Deutschen Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Wirksamkeit der nach den §§ 58a bis 58d getroffenen Maßnahmen.
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AMG 1976 § 58g Evaluierung
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
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