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AMG 1976 § 84a Auskunftsanspruch

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

(1) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass ein Arzneimittel den Schaden verursacht hat, so kann der Geschädigte von dem pharmazeutischen Unternehmer Auskunft verlangen, es sei denn, dies ist zur Feststellung, ob ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 84 besteht, nicht erforderlich. Der Anspruch richtet sich auf dem pharmazeutischen Unternehmer bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie ihm bekannt gewordene Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Wechselwirkungen und sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen von Bedeutung sein können. Die §§ 259 bis 261 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. Ein Auskunftsanspruch besteht insoweit nicht, als die Angaben auf Grund gesetzlicher Vorschriften geheim zu halten sind oder die Geheimhaltung einem überwiegenden Interesse des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Dritten entspricht.

(2) Ein Auskunftsanspruch besteht unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch gegenüber den Behörden, die für die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln zuständig sind. Die Behörde ist zur Erteilung der Auskunft nicht verpflichtet, soweit Angaben auf Grund gesetzlicher Vorschriften geheim zu halten sind oder die Geheimhaltung einem überwiegenden Interesse des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Dritten entspricht. Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz bleiben unberührt.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof - VI ZR 335/24
9. März 2026
VI ZR 335/24 9. März 2026
Urteil vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (5. Zivilsenat) - 5 U 37/25
4. Februar 2026
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Hinweisbeschluss vom Oberlandesgericht München - 24 U 573/25 e
4. November 2025
24 U 573/25 e 4. November 2025
None vom Oberlandesgericht Dresden - 4 U 1224/24
21. Oktober 2025
4 U 1224/24 21. Oktober 2025
Endurteil vom Landgericht Ingolstadt - 31 O 2033/24 Hei
8. Oktober 2025
31 O 2033/24 Hei 8. Oktober 2025
Hinweisbeschluss vom Oberlandesgericht München - 14 U 1510/25 e
30. September 2025
14 U 1510/25 e 30. September 2025
Endurteil vom Landgericht Aschaffenburg - 13 O 1/24
29. Juli 2025
13 O 1/24 29. Juli 2025
Endurteil vom Landgericht Aschaffenburg - 13 O 86/24
29. Juli 2025
13 O 86/24 29. Juli 2025
Endurteil vom Landgericht Augsburg - 124 O 3765/24
22. Juli 2025
124 O 3765/24 22. Juli 2025
Endurteil vom Landgericht München II - 1 O 3824/23
15. Juli 2025
1 O 3824/23 15. Juli 2025