Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 6.
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Beraten von Kunden, - 7.
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Instandhalten von Geräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen, - 8.
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Zurichten von Kleinstücken und Hilfsstoffen, - 9.
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Zurichten von Großstücken und Hilfsstoffen, - 10.
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Ausführen von Näharbeiten, - 11.
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Ändern von Heimtextilien, - 12.
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Ausführen von Bügelarbeiten, - 13.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.