Die Erarbeitung des jährlichen Berichts nach Artikel 17 des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag obliegt dem Umweltbundesamt.
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AntarktUmwSchProtAG § 40 Berichtspflicht
Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag
Referenzen
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