AnzV 2006 § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von