Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.
AnzV 2006 § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz
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Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.
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