AnzV 2006 Anlage 1 (zu § 5 AnzV)

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2802 — 2803)

<B>PVG</B>

<B> Personelle Veränderungen <BR/> bei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte <BR/> einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen </B> <BR/> (Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG) Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer
Geschäftsleiter/in
Identnummer des Instituts

1.  Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft

Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ BAK-Nr. (sechsstellig); Identnr. (achtstellig)



2.  Angaben zur Person

 Herr      Frau Nachname, sämtliche Vornamen Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)


3.  Angaben zur Tätigkeit

Gesellschaftsrechtliche Funktion



4.  Absicht der Bestellung

Beschluss des vom:
Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG), Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) oder Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG) mit Wirkung vom Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) oder Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) neuer Zeitpunkt: Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) oder Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) Zeitpunkt der Aufgabe: Grund der Aufgabe:


5.  Vollzug der Bestellung

Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG), Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) oder Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG) mit Wirkung vom


6.  Ausscheiden

Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG), Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG) oder Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG) mit Wirkung vom Grund des Ausscheidens:


7.  Bemerkungen





Sachbearbeiter/in Telefon-Nr. E-Mail Ort/Datum Firma/Unterschrift

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Fußnoten:

Referenzen

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Zitiert von