Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2817 — 2818)
NT
Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern
eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer
Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
(Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern
eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher
Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
(Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG)
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer
Geschäftsleiter/in
Identnummer des Instituts
□–
Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
(§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
□–
Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
(§ 24 Abs. 2a KWG)
3. Angaben zur Tätigkeit (Unternehmen im Geltungsbereich des KWG; ohne anzuzeigende Nebentätigkeit oder anzuzeigende weitere Tätigkeit)
□
als Geschäftsleiter/in tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts, der Finanzholding-Gesellschaft oder
der gemischten Finanzholding-Gesellschaft (lt. Registereintragung) mit PLZ)
BAK-Nummer (sechsstellig)
Identnr. (achtstellig)
□als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts, der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft (lt. Registereintragung) mit PLZ)
BAK-Nummer (sechsstellig)
Identnr. (achtstellig)
als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts, der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft (lt. Registereintragung) mit PLZ)
BAK-Nummer (sechsstellig)
Identnr. (achtstellig)
als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts, der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft (lt. Registereintragung) mit PLZ)
BAK-Nummer (sechsstellig)
Identnr. (achtstellig)
(ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)
4. Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen
□Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1a Abs. 1 Nr. 5 ZAG)□sonstiges Unternehmen□Beginn der zusätzlichen Tätigkeitmit Wirkung vom□Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit
□als Geschäftsleiter/in□
als Mitglied
des Aufsichtsrats
□
als Mitglied
des Verwaltungsrats
□
als Mitglied
des Beirats
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat;
Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung
; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt)wird durch die BBk ausgefüllt
Kreditnehmereinheit-Nr. des
Unternehmens
Identnummer des
Unternehmens
5. Angaben zur Mandatshöchstzahlberechnung
(Angabe von weiteren Mandaten bei Unternehmen, die nicht dem KWG unterliegen; Mandate, die als ein Mandat gelten; Mandate, die nicht zu berücksichtigen sind, ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)
6. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)