Finanzdienstleistungsaufsicht
Hauptverwaltung
Dies ist Teilanzeige Nr. von insgesamt Teilanzeigen
1. Art der Anzeige
2. Anlass der Anzeige (Nur auszufüllen bei der Abgabe einer Einzelanzeige)
3. Anteilseigner
(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)
(§ 1 Abs. 3d Satz 4 KWG)
(§ 1a Abs. 1 Nr. 5 ZAG)
(§ 1 Abs. 1 KWG)
(§ 1 Abs. 1a KWG)
(§ 17 KAGB)
(§ 1 Abs. 3 KWG)
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)
(§ 7 Nr. 33 Alt. 1 VAG)
(§ 7 Nr. 33 Alt. 2 VAG)
(§ 7 Nr. 31 VAG)
(§ 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG)
4. Nur auszufüllen bei der Anzeige einer bedeutenden Beteiligung eines Dritten an einem nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG)
5. Angaben zu den Beteiligungsquoten
Ident-Nr. des
Anteilseigners/Beteiligungs-
unternehmens
(lt. Registereintragung) mit PLZ
Register-Nr./Amtsgericht
zusätzlich Angabe des Geburtsdatums;
Identnummer (falls bekannt); Servicenummer
des Instituts/
Unternehmens
Tsd. Euro
rechts-
anteil
in
Prozent
Institut
Prozent
Der Anteilseigner hält an dem Institut eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von Prozent.
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Weitere Angaben Nur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender Beteiligungen Die Beteiligung an dem Institut (bei Anzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG: an dem nach § 10a KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen) wird von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten
□ jaFalls „ja“ angekreuzt wurde, sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen.
Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden □ Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden:
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Fußnoten:
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