AnzV 2006 Anlage 5 (zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV)

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2814 — 2816)

<B>PB</B>

<B>Passivische Beteiligungsanzeige</B> Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer des Instituts Prüfungsverband Institut
 Einzelanzeige  Sammelanzeige
Dies ist Teilanzeige Nr.      von insgesamt      Teilanzeigen
mit Wirkung vom:        


1.  Art der Anzeige

 Bedeutende Beteiligung (§ 24 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 1a Nr. 3 Alt. 1 KWG)  Enge Verbindung (§ 24 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 1a Nr. 1 KWG)  Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem dem Institut nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 Alt. 2 KWG)



2.  Anlass der Anzeige (Nur auszufüllen bei der Abgabe einer Einzelanzeige)

 Erwerb  Veränderung  Aufgabe



3.  Anteilseigner

 CRR-Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)
 Wertpapierhandelsunternehmen
(§ 1 Abs. 3d Satz 4 KWG)
 E-Geld-Institut
(§ 1a Abs. 1 Nr. 5 ZAG)
 sonstiges Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 1 KWG)
 sonstiges Finanzdienstleistungsinstitut
(§ 1 Abs. 1a KWG)
 Kapitalverwaltungsgesellschaft
(§ 17 KAGB)
 Finanzunternehmen
(§ 1 Abs. 3 KWG)
 Anbieter von Nebendienstleistungen
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR )
 Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)
 gemischte Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)
 Erstversicherungsunternehmen
(§ 7 Nr. 33 Alt. 1 VAG)
 Rückversicherungsunternehmen
(§ 7 Nr. 33 Alt. 2 VAG)
 Versicherungs-Holdinggesellschaft
(§ 7 Nr. 31 VAG)
 Zahlungsinstitut
(§ 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG)
 sonstiges Unternehmen
 sonstiger Anteilseigner

Name/Firma und Rechtsform des Anteilseigners (lt. Registereintragung)/Geburtsdatum bei natürlichen Personen Identnummer (falls bekannt) PLZ Sitz Staat Register-Nr./Amtsgericht Rechtsträgerkennung Wirtschaftszweig Servicenummer


4.  Nur auszufüllen bei der Anzeige einer bedeutenden Beteiligung eines Dritten an einem nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG)

Firma und Rechtsform des nachgeordneten ausl. Unternehmens (lt. Registereintragung) Identnummer (falls bekannt) PLZ Sitz Staat Rechtsträgerkennung Wirtschaftszweig Servicenummer


5.  Angaben zu den Beteiligungsquoten

wird durch die BBk ausgefüllt
Ident-Nr. des
Anteilseigners/Beteiligungs-
unternehmens
Firma , Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat;
Register-Nr./Amtsgericht , Rechtsträgerkennung ; Wirtschaftszweig ; bei natürlichen Personen
zusätzlich Angabe des Geburtsdatums;
Identnummer (falls bekannt); Servicenummer
Kapitalanteil Kapital
des Instituts/
Unternehmens
Tsd. Euro
Stimm-
rechts-
anteil
in
Prozent
Verhältnis zum
Institut
in
Prozent
Tsd. Euro

Der Anteilseigner hält an dem Institut eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von         Prozent.

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6.
Weitere Angaben Nur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender Beteiligungen Die Beteiligung an dem Institut (bei Anzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG: an dem nach § 10a KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen) wird von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten

 ja
Falls „ja“ angekreuzt wurde, sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen.

Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden  Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden:

Besondere Bemerkungen
Sachbearbeiter/in Telefon-Nr. E-Mail Ort/Datum Firma/Unterschrift

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Fußnoten:

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