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AO 1977 § 383 Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen

Abgabenordnung

(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 46 Absatz 4 Satz 1 Erstattungs- oder Vergütungsansprüche erwirbt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 1 K 1433/18 Ki
15. März 2019
1 K 1433/18 Ki 15. März 2019