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ArbnErfG § 5 Meldepflicht

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

(1) Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert in Textform zu melden und hierbei kenntlich zu machen, daß es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. Sind mehrere Arbeitnehmer an dem Zustandekommen der Erfindung beteiligt, so können sie die Meldung gemeinsam abgeben. Der Arbeitgeber hat den Zeitpunkt des Eingangs der Meldung dem Arbeitnehmer unverzüglich in Textform zu bestätigen.

(2) In der Meldung hat der Arbeitnehmer die technische Aufgabe, ihre Lösung und das Zustandekommen der Diensterfindung zu beschreiben. Vorhandene Aufzeichnungen sollen beigefügt werden, soweit sie zum Verständnis der Erfindung erforderlich sind. Die Meldung soll dem Arbeitnehmer dienstlich erteilte Weisungen oder Richtlinien, die benutzten Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes, die Mitarbeiter sowie Art und Umfang ihrer Mitarbeit angeben und soll hervorheben, was der meldende Arbeitnehmer als seinen eigenen Anteil ansieht.

(3) Eine Meldung, die den Anforderungen des Absatzes 2 nicht entspricht, gilt als ordnungsgemäß, wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb von zwei Monaten erklärt, daß und in welcher Hinsicht die Meldung einer Ergänzung bedarf. Er hat den Arbeitnehmer, soweit erforderlich, bei der Ergänzung der Meldung zu unterstützen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof - X ZR 75/21
14. November 2023
X ZR 75/21 14. November 2023
Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6. Zivilsenat) - 6 U 108/10
22. Juli 2021
6 U 108/10 22. Juli 2021
Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 6 U 59/19
24. Juni 2020
6 U 59/19 24. Juni 2020
Urteil vom Bundesgerichtshof - X ZR 148/17
17. Dezember 2019
X ZR 148/17 17. Dezember 2019
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 U 77/16
30. November 2017
2 U 77/16 30. November 2017
Urteil vom Bundesgerichtshof (10. Zivilsenat) - X ZR 64/15
14. Februar 2017
X ZR 64/15 14. Februar 2017
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4c O 37/15
3. November 2016
4c O 37/15 3. November 2016
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4c O 79/15
3. November 2016
4c O 79/15 3. November 2016
Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 6 U 126/11
26. September 2012
6 U 126/11 26. September 2012
Teil-Verzichts- und Schlussurteil vom Landgericht Düsseldorf - 4a O 493/05 U.
5. April 2011
4a O 493/05 U. 5. April 2011