Eine Diensterfindung wird frei, wenn der Arbeitgeber sie durch Erklärung in Textform freigibt. Über eine frei gewordene Diensterfindung kann der Arbeitnehmer ohne die Beschränkungen der §§ 18 und 19 verfügen.
ArbnErfG § 8 Frei gewordene Diensterfindungen
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 6 U 59/19
24. Juni 2020
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6 U 59/19 | 24. Juni 2020 |