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ARegV § 10 Erweiterungsfaktor

Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze

(1) Ändert sich während der Regulierungsperiode die Versorgungsaufgabe des Netzbetreibers nachhaltig, wird dies bei der Bestimmung der Erlösobergrenze durch einen Erweiterungsfaktor berücksichtigt. Die Ermittlung des Erweiterungsfaktors erfolgt nach der Formel in Anlage 2.

(2) Die Versorgungsaufgabe bestimmt sich nach der Fläche des versorgten Gebietes und den von den Netzkunden bestimmten Anforderungen an die Versorgung mit Strom und Gas, die sich auf die Netzgestaltung unmittelbar auswirken. Eine nachhaltige Änderung der Versorgungsaufgabe im Sinne des Absatz 1 Satz 1 liegt vor, wenn sich einer oder mehrere der Parameter

1.
Fläche des versorgten Gebietes,
2.
Anzahl der Anschlusspunkte in Stromversorgungsnetzen und der Ausspeisepunkte in Gasversorgungsnetzen,
3.
Jahreshöchstlast oder
4.
sonstige von der Regulierungsbehörde nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 festgelegte Parameter
im Antragszeitpunkt dauerhaft und in erheblichem Umfang geändert haben. Von einer Änderung in erheblichem Umfang nach Satz 2 ist in der Regel auszugehen, wenn sich dadurch die Gesamtkosten des Netzbetreibers nach Abzug der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile um mindestens 0,5 Prozent erhöhen.

(3) Die Parameter nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 dienen insbesondere der Berücksichtigung des unterschiedlichen Erschließungs- und Anschlussgrades von Gasversorgungsnetzen. Sie müssen hinsichtlich ihrer Aussagekraft mit denjenigen nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 vergleichbar sein. Bei ihrer Auswahl ist § 13 Abs. 3 entsprechend anzuwenden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 finden bei Betreibern von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen sowie bei Hochspannungsnetzen von Betreibern von Verteilernetzen keine Anwendung. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten des Netzbetreibers nach Absatz 2 Satz 3 bleiben die Kosten des Hochspannungsnetzes unberücksichtigt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 27/25
18. November 2025
EnVR 27/25 18. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 48/22
18. November 2025
EnVR 48/22 18. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 39/22
30. Januar 2024
EnVR 39/22 30. Januar 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 9/21
19. Dezember 2023
EnVR 9/21 19. Dezember 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 5 Kart 5/21
27. April 2023
5 Kart 5/21 27. April 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 35/21
25. April 2023
EnVR 35/21 25. April 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 32/21
25. April 2023
EnVR 32/21 25. April 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 447/18
11. Januar 2023
3 Kart 447/18 11. Januar 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 525/18
11. Januar 2023
3 Kart 525/18 11. Januar 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 706/18
11. Januar 2023
3 Kart 706/18 11. Januar 2023