Die Ermittlung eines Erweiterungsfaktors nach § 10 erfolgt nach der folgenden Formel:
Für die Spannungsebenen Mittelspannung und Niederspannung (Strom) oder die Ebene der Gesamtheit aller Leitungsnetze unabhängig von Druckstufen (Gas) ist:
Für die Umspannebenen Hochspannung/Mittelspannung und Mittelspannung/Niederspannung (Strom) oder die Ebene der Gesamtheit aller Regelanlagen unabhängig von der Druckstufe (Gas) ist:
Dabei ist:
- EF t, Ebene i
-
Erweiterungsfaktor der Ebene i im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode. - F t,i
-
Fläche des versorgten Gebietes der Ebene i im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode. - F 0,i
-
Fläche des versorgten Gebietes der Ebene i im Basisjahr. - AP t,i
-
Anzahl der Anschlusspunkte in der Ebene i im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode. - AP 0,i
-
Anzahl der Anschlusspunkte in der Ebene i im Basisjahr. - L t,i
-
Höhe der Last in der Ebene i im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode. - L 0,i
-
Höhe der Last in der Ebene i im Basisjahr.