Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

ARegV § 16 Effizienzvorgaben

Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze

(1) Die Festlegung der Erlösobergrenzen durch die Regulierungsbehörde hat so zu erfolgen, dass die nach den §§ 12 und 13 bis 15 ermittelten Ineffizienzen unter Anwendung eines Verteilungsfaktors rechnerisch bis zum Ende der Regulierungsperiode gleichmäßig abgebaut werden (individuelle Effizienzvorgabe).

(2) Soweit ein Netzbetreiber nachweist, dass er die für ihn festgelegte individuelle Effizienzvorgabe unter Nutzung aller ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen nicht erreichen und übertreffen kann, hat die Regulierungsbehörde die Effizienzvorgabe abweichend von Absatz 1 zu bestimmen. Bei der Bewertung der Zumutbarkeit ist zu berücksichtigen, inwieweit der Effizienzwert nach § 12 Abs. 4 angesetzt worden ist. Unzumutbar sind auch Maßnahmen, die dazu führen, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die in dem nach dem Energiewirtschaftsgesetz regulierten Bereich üblich sind, erheblich unterschritten werden. Eine Berücksichtigung struktureller Besonderheiten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des § 15 Abs. 1.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 39/22
30. Januar 2024
EnVR 39/22 30. Januar 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 9/21
19. Dezember 2023
EnVR 9/21 19. Dezember 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 35/21
25. April 2023
EnVR 35/21 25. April 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 32/21
25. April 2023
EnVR 32/21 25. April 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 525/18
11. Januar 2023
3 Kart 525/18 11. Januar 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 706/18
11. Januar 2023
3 Kart 706/18 11. Januar 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 45/21
20. Dezember 2022
EnVR 45/21 20. Dezember 2022
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 55/20
13. Dezember 2022
EnVR 55/20 13. Dezember 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 5 Kart 6/21 (V)
12. Mai 2022
5 Kart 6/21 (V) 12. Mai 2022
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Kartellsenat) - EnVR 1/18
11. Dezember 2018
EnVR 1/18 11. Dezember 2018