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ARegV § 19 Qualitätselement in der Regulierungsformel

Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze

(1) Auf die Erlösobergrenzen können Zu- oder Abschläge vorgenommen werden, wenn Netzbetreiber hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit oder der Netzleistungsfähigkeit von Kennzahlenvorgaben abweichen (Qualitätselement). Die Kennzahlenvorgaben sind nach Maßgabe des § 20 unter Heranziehung der Daten von Netzbetreibern aus dem gesamten Bundesgebiet zu ermitteln und in Zu- und Abschläge umzusetzen. Dabei ist zwischen Gasverteilernetzen und Stromverteilernetzen zu unterscheiden.

(2) Über den Beginn der Anwendung des Qualitätselements, der bei Stromversorgungsnetzen zur zweiten Regulierungsperiode zu erfolgen hat, entscheidet die Regulierungsbehörde. Er soll bereits zur oder im Laufe der ersten Regulierungsperiode erfolgen, soweit der Regulierungsbehörde hinreichend belastbare Datenreihen vorliegen. Abweichend von Satz 1 kann der Beginn der Anwendung des Qualitätselements bei Gasversorgungsnetzen im Laufe der zweiten oder zu Beginn oder im Laufe einer späteren Regulierungsperiode erfolgen, soweit der Regulierungsbehörde hinreichend belastbare Datenreihen vorliegen.

(3) Die Netzzuverlässigkeit beschreibt die Fähigkeit des Energieversorgungsnetzes, Energie möglichst unterbrechungsfrei und unter Einhaltung der Produktqualität zu transportieren. Die Netzleistungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit des Energieversorgungsnetzes, die Nachfrage nach Übertragung von Energie zu befriedigen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 48/22
18. November 2025
EnVR 48/22 18. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 27/25
18. November 2025
EnVR 27/25 18. November 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 543/24
4. Juni 2025
3 Kart 543/24 4. Juni 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 109/23
7. Mai 2024
7 U 109/23 7. Mai 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 39/22
30. Januar 2024
EnVR 39/22 30. Januar 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 9/21
19. Dezember 2023
EnVR 9/21 19. Dezember 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 5 Kart 5/21
27. April 2023
5 Kart 5/21 27. April 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 35/21
25. April 2023
EnVR 35/21 25. April 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 32/21
25. April 2023
EnVR 32/21 25. April 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 447/18
11. Januar 2023
3 Kart 447/18 11. Januar 2023